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Verbraucherbeschwerden / Schlichtungsstelle
Der Lieferant ist verpflichtet, Beanstandungen des Kunden, soweit dieser Verbraucher ist, insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen (Verbraucherbeschwerde), innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang zu beantworten.
Hilft das Unternehmen der Beschwerde des Kunden nicht ab, kann der Kunde die Schlichtungsstelle nach § 111 b EnWG anrufen. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.
Anschrift und Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten wie folgt:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
Telefon: 030/2757240-0
Fax: 030/2757240-69
(Mo - Fr: 10.00 Uhr - 16.00 Uhr)
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Auskünfte zu Verbraucherrechten erteilt der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postanschrift:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice
Postfach 8001
53155 Bonn
Telefon: 030/22480-500 oder 01805/101000
Fax: 030/22480-515
E-Mail: verbraucherservice@bnetza.de




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